Der Beschwerdegegner geht in seiner Beschwerdeantwort ausführlich auf die Frage der genügenden Erschliessung ein. Die Baugrundstücke seien sowohl über einen Weg im Süden, welcher sich auf den Grundstücken Mühleberg Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________ befinde als auch über einen Weg im Norden, welcher sich auf den Grundstücken Mühleberg Grundbuchblatt Nrn. A.________ und Q.________ sowie auf dem Waldgrundstück Mühleberg Grundbuchblatt Nr. R.________ befinde, erschlossen. Zugunsten der Bauparzelle Mühleberg Grundbuchblatt Nr. A.________ würden gemäss Grundbuch (Fahr-) Wegrechte bestehen.