a) Die Beschwerdeführerin erachtet die Erschliessung als ungenügend. Die Erschliessung der Bauparzellen und ihrer Parzelle genüge aktuell knapp den Bedürfnissen. Die Zufahrtswege seien schmal und ohne Hartbelag. Ein Kreuzen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Fahrzeugen von Pensionärinnen und Pensionären oder mit ausreitenden Pferden sei nicht möglich, was 32/41 BVD 110/2021/169