Anzeichen bestehen, dass er dieser nicht in genügender Weise und regelmässig nachkommen wird. Hinsichtlich des Reitplatzes und des Pferdetrails besteht zudem bereits eine Auflage zur täglichen Entfernung des Kots (vgl. Ziff. 3.5 des Amtsberichts Amt für Wasser und Abfall (AWA) vom 21. April 2021). Die Feldrandkompostierung befindet sich gemäss AUE schliesslich unterhalb der bewohnten Gebäude und/ oder in ausreichender Entfernung von den Wohngebäuden und der fachgerechte Unterhalt ist gemäss Fachbehörde vorgesehen, womit auch diesbezüglich weder mit übermässigen Geruchsemissionen zu rechnen ist noch gestützt auf das Vorsorgeprinzip weitergehende Massnahmen angezeigt wären.