d) Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht, diese nachvollziehbare und plausible Einschätzung der Fachbehörde mit ihren Einwänden in Frage zu stellen. Auch wenn der beabsichtigte Tierbestand inzwischen etwas angepasst wurde (18 Pferde, 10 Mutterschafe, 10 Ziegen, 20 Legehennen und während der Weidesaison 10 Mutterkühe mit 8 Kälbern sowie 8 Weidemast-Rindern), so ändert dies nichts an dieser Beurteilung. Der maximale Tierbestand im Stall beträgt mit 18 Pferden, 10 Schafen und 10 Ziegen – entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin in den Schlussbemerkungen – 15.2