30/41 BVD 110/2021/169 ab einer Geruchsbelastung (GB) von 4.0 (FAT-Bericht S. 6), was gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Abteilung Immissionsschutz des AUE in der Stellungnahme vom 5. November 2021 einer Tierhaltungsanlage von 25 oder mehr Grossvieheinheiten (GVE) entspricht.