Das AUE habe die Einhaltung dieser Regel nicht geprüft, weshalb deren Bericht zu ergänzen sei. Die Aussage des Beschwerdegegners, wonach die Pferdebollen täglich, meistens jedoch mehrmals täglich eingesammelt würden, sei mittels Auflage verbindlich zu verfügen. In Übereinstimmung mit den Ausführungen des AUE sei schliesslich eventualiter die Auflage zu verfügen, wonach die Mulde für das Notmistlager östlich des Gebäudes zwecks Geruchsminderung mit einem dichten und verschliessbaren Deckel auszustatten sei.