Sollte der Beschwerdegegner dereinst die Maximalzahl Pferde oder Pensionspferde erhöhen oder Hähne halten wollen, so wird diese gestützt auf ein neues Baugesuch zu überprüfen sein. Folgende Auflagen sind damit – in teilweiser Gutheissung der Eventualanträge der Beschwerdeführerin – zu verfügen: