Gestützt auf das Vorsorgeprinzip sind jedoch die erwähnten Auflagen zu verfügen. Zusätzlich ist es angezeigt, neben dem ausdrücklich erklärten Verzicht auf die Hähne auch die gemäss Beschwerdegegner deklarierte Maximalzahl von 18 Pferden bei maximal 8 Pensionspferden mittels Auflage sicherzustellen, zumal diese Maximalwerte bei allen in diesem Entscheid geprüften Voraussetzungen Basis der Beurteilung bildeten. Sollte der Beschwerdegegner dereinst die Maximalzahl Pferde oder Pensionspferde erhöhen oder Hähne halten wollen, so wird diese gestützt auf ein neues Baugesuch zu überprüfen sein.