«Fahrten mit Autos auf einem Betriebsareal werden dem Industrie- und Gewerbelärm zugewiesen. Die LSV macht keinen Unterschied bezüglich Wochentag, Wochenende oder Feiertag. Sie unterscheidet nur zwischen akustischer Tagzeit und akustischer Nachtzeit und regelt dies mit unterschiedlichen Lärmgrenzwerten. Daher kann bezüglich Lärmschutz nicht vorgeschrieben werden, wenn Arbeiten ausgeführt werden dürfen oder Fahrten auf einem Betriebsareal erfolgen. Vorliegend können Fahrten mit leichten Motorfahrzeugen durch Pensionäre rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, erwartet