g) Soweit die Beschwerdeführerin sodann sinngemäss den Lärm durch den Verkehr auf dem Betrieb im Allgemeinen und aufgrund der An- und Abreise der Halterinnen und Halter der Pensionspferde im Speziellen beanstandet, so kann auf die Stellungnahme des AUE, Abteilung Immissionsschutz, vom 5. November 2021 verwiesen werden, worin Folgendes festgehalten wird: