Was die übrigen Tiere anbelangt (Pferde, Schafe und Ziegen, Rindvieh), so ist der überzeugenden Beurteilung der Fachstelle zu folgen, wonach diese kein lärmintensives Verhalten aufweisen und höchstens punktuelle Lärmimmissionen durch Laute verursachen. Bei diesen situativen Tierlauten handelt es sich sodann um Geräusche, die für einen Landwirtschaftsbetrieb typisch und in der Landwirtschaftszone mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES III (in welcher sich auch die Liegenschaft der Beschwerdeführerin befindet) zu akzeptieren sind.