Da der Beschwerdegegner inzwischen ausdrücklich auf die Haltung von Hähnen verzichtet, worauf er dem Antrag der Beschwerdeführerin entsprechend mittels Auflage zu behaften ist, besteht diese Problematik nicht mehr. Die Hühnerhaltung (ohne Hähne) dagegen beurteilt die Fachstelle in nachvollziehbarer Weise als unproblematisch, da die Hühner sehr leise seien und das allenfalls geräuschvolle Eierlegen in der Regel im Stall selbst stattfinde. Für die von der Fachstelle aufgrund der Hähne beantragte Verschiebung der Standorte der mobilen Hühnerställe auf die westliche Seite des projektierten neuen Gartenbrunnens besteht daher kein Anlass mehr.