f) Dem Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik lässt sich entnehmen, dass diese das Hahnenkrähen als die klar problematischste Lärmquelle beurteilt und Legehennenhaltung aufgrund der Hähne nur unter gewissen Auflagen und unter Verschiebung der Standorte der mobilen Hühnerställe gegen Westen als zulässig erachtet. Da der Beschwerdegegner inzwischen ausdrücklich auf die Haltung von Hähnen verzichtet, worauf er dem Antrag der Beschwerdeführerin entsprechend mittels Auflage zu behaften ist, besteht diese Problematik nicht mehr.