Türen und Fenster sind zur Nachtzeit geschlossen zu halten. - Die Standorte der mobilen Hühnerställe dürfen sich nicht in unmittelbarer Nähe zu Immissionspunkten befinden und sind westlich des projektierten neuen Gartenbrunnens (gemäss Situationsplan vom 20. Oktober 2020) zu definieren. - Lärmintensive Tiere sind unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch tagsüber in geeigneten Stallungen zu halten. - Der Reitplatz darf währen Nachtzeiten nicht benützt werden. Nach Zustellen des Berichts der Fachstelle gab der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 4. April 2022 bekannt, dass er auf die Haltung von Hähnen verzichten werde.