Die Schalldämmung des vorgesehenen Hühnerhauses (Finnibus, Coop 10) sei erfahrungsgemäss deutlich besser als dies bei einfachen selbstgezimmerten Hühnerhäusern aus Bretterverschlag der Fall sei. Im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip kommen nach Einschätzung der Fachstelle (Ziff. 6.1.3) Alternativstandorte für die Hühnerställe in Betracht (z.B. westlich des Bauernhauses). Bei Platzierung der Hühnerställe westlich des projektierten neuen Gartenbrunnens seien die Tierlärmimmissionen von den Hähnen mit einem geeigneten und zur Nachtzeit vollständig geschlossenen Stall als nicht erheblich störend einzustufen.