d) Die Fachstelle Lärmakustik hat den geplanten Tierhaltungsbetrieb des Beschwerdegegners mit Fachbericht vom 29. März 2022 beurteilt. Aufgrund des Betriebskonzepts des Beschwerdegegners und dessen Aussagen im Beschwerdeverfahren ging die Fachstelle in ihrem Bericht neben 18 Pferden, 10 Mutterschafen, 10 Ziegen sowie 20 Legehennen auch noch von einem bzw. temporär maximal zwei Hähnen aus (Ziff. 1 des Berichts) und zog ebenfalls die Haltung von Rindvieh während der Weidesaison im Freien in die Beurteilung mit ein (Ziff. 5.1.3.3 des Berichts).