Der strittige Betrieb befindet sich sodann nicht in einem besonders geschützten Gebiet und stellt eine typische landwirtschaftliche Nutzung dar, womit dem Vorhaben auch keine Interessen des Landschaftsschutzes entgegenstehen. Der Standort des Betriebs liegt zwar in einem Wildwechselkorridor, wie der Beschwerdegegner jedoch schlüssig ausführt73, ist der Wildwechsel mangels Neubauten und aufgrund der gewährleisteten Wildtierdurchgängigkeit der vorgesehenen Zäune um die Pferdeweiden, den Trail sowie den Sandplatz nicht beeinträchtigt.