Im Erdgeschoss des bestehenden, westlichen Anbaus ist ein Verarbeitungsraum vorgesehen. Dieser soll der Aufbereitung von hofeigenen Produkten dienen (insb. sollen Erzeugnisse aus dem Hochstammobstgarten getrocknet, gedörrt, eingemacht resp. verarbeitet und gelagert werden).68 Der Beurteilung des LANAT folgend ist die Grösse des Raums nicht überdimensioniert und sind die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 2 RPV erfüllt, womit dieser als landwirtschaftlich begründet im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG zu beurteilen ist.