Der befestigte Pferdetrail mit einer Länge von rund 480 m und einer Fläche von total 1063 m2 inkl. Futterplätze und Weidezaun dient der freien, d.h. vom Menschen unabhängigen Bewegung der Pferde im Freien, wird nicht beritten (so ausdrücklich im «ergänzenden Bericht H.________» vom 7. Februar 2022, S. 3) und gilt damit als Allwetterauslauf und damit ebenfalls als Anlage für die Haltung der Pferde (Art. 16abis Abs. 1 RPG). Die Voraussetzungen nach Art. 34b Abs. 3 RPV für Allwetterausläufe sind erfüllt: Der Pferdetrail grenzt unmittelbar an den Stall (Art. 34b Abs. 3 Bst.