(Pferdestall inkl. Aufzuchtboxen und Integrations-/Krankenbox, Trockenraum, Raufutterlager im Dachgeschoss; vgl. Wegleitung S. 8) oder um Einrichtungen in Raumreserven eines bestehenden Gebäudes, die unmittelbar mit der Nutzung der Pferde zusammenhängen und damit gestützt auf Art. 16abis Abs. 3 RPG zulässig sind (Sattelkammer, Stallwaschküche; vgl. Wegleitung S. 10). Im Obergeschoss des bestehenden westlichen Anbaus soll ein Aufenthaltsraum für Pensionärinnen und Pensionäre, Mitarbeitende und Studenten mit Teeküche sowie ein Umkleideraum mit WC/Dusche untergebracht werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um Einrichtungen im Sinne von Art.