c BGBB verlange. Der gezielte Ausbau des Betriebs mit dem Ziel, nach Erreichen der Gewerbegrenze einen Betrieb zur Pferdehaltung zu gründen, stelle eine eigentliche Neugründung und damit eine rechts- und treuwidrige Gesetzesumgehung dar. Ein solches Vorgehen zur Umgehung der Bewilligungsvoraussetzungen gemäss RPG sei rechtsmissbräuchlich.