60 Betriebswirtschaftlicher Bericht H.________ vom 13. Januar 2022, Anhang 5, S. 8. 61 BGer 1C_516/2016 vom 5. Dezember 2017, E. 5.8; BGer 1C_8/2010 vom 29. September 2010, E. 2.3.3. 17/41 BVD 110/2021/169 unmittelbare Betriebsübergabe bevorsteht. Schliesslich fällt ins Gewicht, dass sich die bewirtschafteten Flächen des Betriebs allesamt im Eigentum des Beschwerdegegners befinden, womit – der Einschätzung des LANAT folgend – auch die längerfristige Bewirtschaftung der Flächen als gesichert gilt.