Auch die BVD erachtet die im Betriebskonzept angenommenen Entwicklungsszenarien nach Umsetzung des Businessplans als plausibel in die in der Erfolgsrechnung und im Finanzplan prognostizierten Zahlen als realistisch. Dass diese Kalkulationen nicht vorsichtig wären und damit als ungenügend gesichert gelten müssten, ist nicht erkennbar (vgl. auch E. 5d zweitletzter Abschnitt, insb. zu den in diesem Zusammenhang vorgebrachten Zweifeln der Beschwerdeführerin zu den Akh der eingesetzten Arbeitskräfte).