Der vom Beschwerdegegner erstellte Finanzplan weist zudem für die Jahre 2022 bis 2027 jeweils einen Cashflow vor Zinsen von rund CHF 100 000.00 sowie grössere Finanzierungsüberschüsse aus, was es dem Beschwerdegegner erlaubt, in den Jahren 2024 und 2027 jeweils eine grössere Gebäudeinvestition von CHF 45 000.00 einzuplanen. Dies macht deutlich, dass der Beschwerdegegner umsichtig kalkuliert und bereits heute Reserven für den Unterhalt der Gebäude und damit den längerfristigen Erhalt der Infrastruktur einplant.