landwirtschaftliche Einkommen nach Umsetzung des Businessplans anbelangt, so lässt sich dieses gestützt auf die Erfolgsrechnung «Businessplan H.________»60 nach Abzug der Mietzinserträge und der Mietwerte der Wohnräume auf CHF 20 155.00 beziffern (vgl. E 5d). Damit wird ein namhafter Beitrag an den Existenzbedarf der Bewirtschafterfamilie geleistet. Der vom Beschwerdegegner erstellte Finanzplan weist zudem für die Jahre 2022 bis 2027 jeweils einen Cashflow vor Zinsen von rund CHF 100 000.00 sowie grössere Finanzierungsüberschüsse aus, was es dem Beschwerdegegner erlaubt, in den Jahren 2024 und 2027 jeweils eine grössere Gebäudeinvestition von CHF 45 000.00 einzuplanen.