Wie das LANAT jedoch richtig ausführt, stehen diese Verluste in Zusammenhang mit den betrieblichen Veränderungen während der Umbruchphase und lassen keine Schlüsse zur Rentabilität des künftigen Betriebs nach Umsetzung des Businessplans zu. Es muss auch berücksichtigt werden, dass der Beschwerdegegner den Betrieb erst seit Kurzem übernommen hat und sich dieser daher noch im Aufbau befindet. Schliesslich bestehen keine Anzeichen, dass der Beschwerdegegner und seine Frau diese Verluste in den ersten Betriebsjahren nicht mit eigenen bzw. vorhandenen Ressourcen tragen könnten und deswegen gleich die Existenzfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebs gefährdet wäre. Was das