100% der ab dem Jahr 2022 bewirtschafteten Flächen würden sich sodann im Eigentum des Beschwerdegegners befinden, weshalb die längerfristige Bewirtschaftung der Flächen als gesichert zu beurteilen sei. Die Angaben zu den Arbeitskräften und der betrieblichen Entwicklung seien schliesslich nachvollziehbar.