RPV seien aus ihrer Sicht erfüllt. Dies begründeten sie damit, dass die Angaben und Annahmen in der Erfolgsrechnung und im Finanzplan nachvollziehbar seien und für einen Betrieb mit den vorliegenden Betriebsstrukturen als realistisch beurteilt würden. Das negative Ergebnis der Jahre 2020 und 2021 sei auf die betrieblichen Veränderungen zurückzuführen und folglich könne daraus nicht automatisch auch ein zukünftiges negatives landwirtschaftliches Einkommen abgeleitet werden. 100% der ab dem Jahr 2022 bewirtschafteten Flächen würden sich sodann im Eigentum des Beschwerdegegners befinden, weshalb die längerfristige Bewirtschaftung der Flächen als gesichert zu beurteilen sei.