Die Ehefrau des Beschwerdegegners beabsichtigt nach den Angaben im «ergänzenden Bericht H.________», ihr Pensum als Architektin nach Umsetzung des Businessplans zu Gunsten der Tätigkeiten auf dem Betrieb zu reduzieren.56 Auch wenn dies eine blosse Absichtserklärung darstellt, so ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht erkennbar, wieso eine solche Reduktion der aktuellen Tätigkeit als Architektin nicht möglich bzw. realistisch sein sollte. Gleiches gilt für den vorgesehenen Einsatz der beiden Kinder, zumal dieser mit jährlich insgesamt 333 Stunden bescheiden ist und die durch sie zu übernehmenden Stunden grossmehrheitlich im Bereich der Tierhaltung vorgesehen sind.