vom Bundesgericht in zwei Entscheiden erwähnte Wert von CHF 7000.00 jährlich52 bzw. CHF 800.0053 monatlich, welcher in diesen Fällen als nicht ins Gewicht fallendes Erwerbseinkommen beurteilt wurde. Vorliegend ist daher von einem dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang auszugehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass mit Umsetzung des Businessplans / des strittigen Bauvorhabens ein grösserer Tierbestand (vgl. E. 3b) vorgesehen ist und der SAK-Wert des Betriebs nach den Angaben des Beschwerdegegners weiter steigt auf ein Gesamttotal von 1.905.54