Dieser landwirtschaftliche Gewinn für das erste Betriebsjahr nach Umsetzung des Businessplans macht deutlich, dass der Betrieb gewinnund ertragsorientiert ist. Mit dem Finanzplan51, welcher vom LANAT als nachvollziehbar und realistisch beurteilt wurde (vgl. Bericht vom 18. März 2022, Bst. 3) zeigt der Beschwerdegegner sodann glaubhaft auf, dass dies auch für die Folgejahre der Fall ist. Auch überschreitet der Betrieb mit diesem Jahresgewinn bereits im ersten Betriebsjahr nach Umsetzung des Businessplan den