d) Bereits heute und damit noch vor Realisierung des ersuchten Reitbetriebs weist der Betrieb des Beschwerdegegners eine beachtliche Grösse auf (vgl. E. 3a): So verfügt er über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 29.92 ha, wovon auf rund 12.94 ha Ackerkulturen (Körnermais, Winterweizen und Soja) angebaut werden. Nach dem Kauf der Grundstücke erwarb der Beschwerdegegner neben 49 Schafen einen landwirtschaftlichen Maschinenpark im Wert von CHF 74 200.00.45 Der derzeitige Tierbestand liegt bei 4 Pferden, 7 Ziegen und 3 Schweinen sowie 7 Kühen, 6 Kälbern und 3 Ochsen, wobei Letztere im Winter am Betriebsstandort P.________ untergebracht werden.