c) Unter dem Titel der Zonenkonformität dürfen nur Bauten und Anlagen bewilligt werden, die nicht der Freizeitlandwirtschaft dienen (Art. 34 Abs. 5 RPV). Das umstrittene Vorhaben ist damit nur zulässig, wenn es sich beim Betrieb des Beschwerdegegners um einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb handelt und die geplante Tierhaltung nicht als Tätigkeit einer 12/41 BVD 110/2021/169