Leiter und werde gemäss Handelsregister weiterhin als Vizepräsident des Verwaltungsrates geführt. Es bestünden daher nicht zu unterdrückende Zweifel, dass er in Zukunft nur noch zu 20 % im Augencentrum arbeite und 80 % auf dem projektierten Betrieb tätig sein werde. Bei den Angaben des Beschwerdegegners zu den Arbeitskräften im betriebswirtschaftlichen Bericht vom H.________ vom 13. Januar 2022 handle es sich um blosse Parteibehauptungen. Die Angaben zu den künftig eingesetzten Akh des Beschwerdegegners, seiner Ehefrau und den beiden Kindern seien nicht gesichert und nicht glaubhaft.