Es sei ungeprüft, ob der Beschwerdegegner bisher selber überhaupt landwirtschaftlich tätig geworden sei. Aus den Ausführungen der Agriexpert ergebe sich auch offensichtlich, dass es sich bei der Pferdepension um den absolut zentralen Hauptbestandteil der künftigen Nutzung handle. Schaf- und Rinderhaltung hätten höchstens nebensächlichen Charakter. Das landwirtschaftliche Einkommen von bloss CHF 18 000.00 pro Jahr spreche klar für eine blosse Freizeitlandwirtschaft.