Der fehlende Wohnsitz bzw. die fehlende Selbstbewirtschaftung spreche für eine zonenfremde und nicht bewilligungsfähige Freizeitlandwirtschaft. Agriexpert als Verfasserin des Betriebskonzepts sei mit dem Ziel beigezogen worden, eine von Anfang an beabsichtigte Freizeitlandwirtschaft (Pferdepension) mit bloss temporären Massnahmen als vermeintlich ernsthaften Landwirtschaftsbetrieb zu kaschieren (z.B. Zupacht von Ackerland, Haltung von Rindern). Es sei ungeprüft, ob der Beschwerdegegner bisher selber überhaupt landwirtschaftlich tätig geworden sei.