Auf die ursprünglich vorgesehene, dem vorinstanzlichen Entscheid zugrundeliegende Verschiebung der bestehenden Luft/Wasser-Wärmepumpe vom bisherigen Standort westseitig des Hauptgebäudes auf die Südseite des Hauptgebäudes hat der Beschwerdegegner im Beschwerdeverfahren ausdrücklich verzichtet (vgl. Schreiben vom 18. Januar 2022 sowie E. 9a dieses Entscheids). Auf dem Betrieb sind insgesamt 11 Parkplätze (4 Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner in der bestehenden Garage, 1 Besucherplatz vor dieser Garage sowie 6 Parkplätze für Pensionärinnen und Pensionäre östlich vor dem Wohnhaus bzw. auf der Nordseite des Hauptgebäudes) und 6 Veloabstellplätze auf der Ostseite vorgesehen.