Regel 6 Tage pro Woche um seinen Betrieb und die Tiere. Im Jahr 2018 hat er den Equigarde- Fachkurs an der Berner Fachhochschule und im Jahr 2019 eine landwirtschaftliche Weiterbildung abgeschlossen (Direktzahlungskurs nach Art. 4 Abs. 2 Bst. a DZV17).18 Gemäss den Angaben des Beschwerdegegners19 betrug der Arbeitsaufwand im Landwirtschaftsbetrieb H.________ im Jahr 2021 3120 Arbeitskraftstunden (Akh), wovon 1788 Akh von ihm, 443 Akh von seiner Ehefrau, 669 von einem Mitarbeiter und 220 Akh von Aushilfen übernommen wurden.