Mit Verfügung vom 19. Oktober 20179 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland diesen Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 61 ff. BGBB. Im Jahr 2020 erwarb der Beschwerdegegner weitere landwirtschaftliche Grundstücke in der Nähe des Betriebs (Mühleberg Grundbuchblatt Nrn. K.________, M.________, N.________ und O.________), weiteres Land pachtete er zu.