5/41 BVD 110/2021/169 Beschwerdeführerin den Gesamtentscheid inkl. Verfügung des AGR sachgerecht anfechten. Wie ausgeführt, mussten sich weder die Fachbehörden noch das Regierungsstatthalteramt mit jedem Argument der Beschwerdeführerin auseinandersetzen. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist damit zu verneinen. 3. Ausgangslage, Umschreibung Betrieb und Bauvorhaben