es sei dem Beschwerdegegner zu untersagen, insgesamt mehr als 18 Pferde (davon maximal 8 Pensionspferde) zu halten. g) der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, die Mulde für das Notmistlager östlich des Gebäudes zwecks Geruchsminderung mit einem dichten und verschliessbaren Deckel auszustatten; h) es sei dem Beschwerdegegner (mindestens auf dem Betrieb H.________) zu untersagen, den Tieren Glocken oder ähnliches umzuhängen; i) es sei dem Beschwerdegegner zu untersagen, Hähne zu halten, und er sei zu verpflichten: - das Geflügel zu Nachtzeiten (22.00 Uhr – 07.00 Uhr) in geeigneten Stallungen zu halten, welche