Situationsplan 1:200 vom 20. Oktober 2020, revidiert am 24. Februar 2021; beide mit Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 30. August 2021) seien diese Standorte jedoch östlich dieses Brunnens entlang der Zufahrtsstrasse vorgesehen. Aufgrund einer summarischen Prüfung sei es fraglich, ob diese Standorte gestützt auf die Beurteilung der Kantonspolizei bewilligungsfähig seien. Der Beschwerdegegner erhielt Gelegenheit, sich hierzu zu äussern, wobei er auf die Möglichkeit der Projektänderung (Art. 43 BewD3) aufmerksam gemacht wurde. Mit Schreiben vom 4. April 2022 gab der Beschwerdegegner bekannt, dass er auf die Haltung von Hähnen verzichte.