6. Das Rechtsamt führte mit Verfügung vom 30. März 2022 aus, die Kantonspolizei komme in ihrem Bericht vom 29. März 2022 gestützt auf das Vorsorgeprinzip u.a. zum Schluss, dass sich die Standorte der mobilen Hühnerställe nicht in unmittelbarer Nähe zu den massgebenden Immissionspunkten befinden dürfen, sondern westlich des projektierten neuen Gartenbrunnens zu definieren sind. In den massgebenden, von der Vorinstanz bewilligten Plänen (Situationsplan 1:500 vom 20. Oktober 2020; Situationsplan 1:200 vom 20. Oktober 2020, revidiert am 24. Februar 2021;