respektive auf die Stellungnahme zu den Einsprachen vom 22. Februar 2021. Das AGR beantragt mit Eingabe vom 2. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Schreiben vom 3. November 2021 unter Verweis auf die Akten im Verfahren bbew 136/2020 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe und beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. Das LANAT, Fachstelle Boden, nahm mit Schreiben vom 5. November 2021 Stellung. Mit Beschwerdeantwort vom 4. November 2021 beantragt der Beschwerdegegner die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Schliesslich äusserte sich das Amt für