__ ), von Verunreinigungen auf eigene Kosten durch tägliches Entfernen bzw. Reinigen freizuhalten; insbesondere sämtlichen durch den Betrieb anfallenden Kot (inkl. Ausritte im umgrenzenden Gebiet) auf allen betroffenen Flächen (inkl. Erschliessungs- und Ausrittwege, Nachbargrundstücke, etc.) täglich auf Kosten des Baugesuchstellers zu entfernen.» 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 verzichtete die Gemeinde auf Einreichung einer Stellungnahme und verwies auf ihren Amtsbericht