Gestützt auf den Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 8. Juli 2021 beurteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) das Bauvorhaben mit Verfügung vom 9. Juli 2021 unter Auflagen als zonenkonform. Daraufhin erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Gesamtentscheid vom 30. August 2021 die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. September 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt Folgendes: