1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Baubewilligung der Gemeinde Wichtrach vom 3. September 2021 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von CHF 1848.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung