e) Da die Erschliessung genügt, ist der Antrag des Beschwerdeführers auf einen direkten Anschluss der Liegenschaft des Beschwerdegegners an den ARA-Westkanal Wichtrach- Münsingen abzuweisen. Auch die beantragte Untersuchung der Kanalisation wird abgewiesen. Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde in Bezug auf die Kanalisationserschliessung als öffentlich-rechtlich unbegründet. 5. Weitere Rügen und Beweisanträge