d) Zudem sind die Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner Beschwerde widersprüchlich. Zum einen hält er fest, der Schacht ertrage keine zusätzliche Abwasserbelastung. Andererseits bringt er vor, es sei nicht ausgeschlossen, dass auf seinem Bauland in Zukunft noch etliche Wohneinheiten gebaut und dann an seinen Anschluss angehängt würden. Wäre die Abwasserbelastung bereits heute ausgeschöpft, so würde die Abwasserleitung auch keine zukünftige Mehrbelastung durch Neubauten aufnehmen können. Oder anders gesagt: Erachtet der Beschwerdeführer den aktuellen Anschluss als ungenügend, würde darunter auch ein allfälliges Neubauprojekt leiden.