a) Der Beschwerdeführer rügt weiter die Erschliessung mittels des bestehenden Kanalisationsanschlusses und stellt den Antrag, die Liegenschaft des Beschwerdegegners sei direkt an den ARA-Westkanal Wichtrach-Münsingen anzuschliessen. Er führt aus, der ARA- Anschluss sei nicht so bewilligt. Der Schacht ertrage keine zusätzliche Abwasserbelastung und es bestünden bereits jetzt Probleme. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass auf seinem Bauland in Zukunft noch etliche Wohneinheiten gebaut würden, welche dann an seinen Anschluss angehängt würden. Der Kanal solle auf dessen Kapazität geprüft werden. Hierfür hat der Beschwerdeführer eine Offerte der Firma KFS KANAL-SERVICE